H - Kennzeichen

Das H-Kennzeichen ist gedacht für Fahrzeuge, die der „Erhaltung des fahrzeugtechnischen Kulturgutes“ dienen. Voraussetzung ist ein Oldtimer-Gutachten. Dies bekommen nur Fahrzeuge im originalen Zustand der Note 3 oder besser und mit einem Mindestalter von 30 Jahren. Umbauten werden nur geduldet, wenn sie zeitgenössisch sind oder mindestens 20 Jahre zurückliegen. Auch Umbauten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bzw. des Umweltschutzes sind erlaubt.
Oft ist die Erteilung eines H-Kennzeichens vom Wohlwollen des Gutachters abhängig. Die Bescheinigung gibt es bei Prüfern aller anerkannten Kfz-Prüfstationen (ab 1.1.2007).

Vorteile
Mit dem H-Kennzeichen kann das Fahrzeug jederzeit ohne Einschränkung bewegt werden. Ein Vorteil für alle Pkw über 750ccm ist die Pauschalbesteuerung von 191,73 Euro im Jahr. Für Motorräder beträgt die Steuer 46,02 Euro im Jahr. Außerdem gibt es spezielle Tarife der Oldtimer-Versicherer.

Nachteile
Um ein H-Kennzeichen zu bekommen, ist ein Oldtimergutachten nötig. Das Fahrzeug muss alle zwei Jahre zum TÜV, benzingetriebene Oldtimer, die ab dem 1.7.1969 zugelassen sind, auch zur AU.




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