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Oldtimer Zulassung

07er - Kennzeichen
H-Kennzeichen

H-Kennzeichen
Oldtimer müssen fit sein fürs H-Kennzeichen
H-Kennzeichen
Macht meistens Sinn: H-Kennzeichen
rotes 07-Kennzeichen
Für mehrere Fahrzeuge nutzbar: rotes 07-Kennzeichen
Kleines Auto-Kennzeichen
Ausnahme: Kleines Auto-Kennzeichen
Klebekennzeichen
Fast nur bei E-Types zu sehen: Klebekennzeichen

Die Zulassung eines Oldtimers, der bereits in Deutschland zugelassen war, unterscheidet sich nur unwesentlich von der Zulassung eines jüngeren Gebrauchtwagens. Klar ist, dass der Wagen mindestens 30 Jahre alt sein muss.
Bei der Oldtimer-Zulassung braucht man seine persönlichen Papiere, sämtliche Fahrzeugpapiere, eine Bescheinigung über die letzte Haupt- und ggf. Abgasuntersuchung und die Kennzeichen. Eine Besonderheit der Oldtimer-Zulassung sind die Kennzeichen, die zur Wahl stehen. Neben dem normalen Kennzeichen sind drei weitere Kennzeichen möglich.

Soll der Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassen werden, wird zusätzlich noch ein entsprechendes Gutachten benötigt. Der Oldtimer kann damit ganz normal bewegt werden, also auch bei Auslandsfahrten.

Die Alternative zum H-Kennzeichen ist das rote 07-Kennzeichen. Damit die Nutzung des Oldtimers allerdings stark eingeschränkt. Dafür können bis zu 10 Fahrzeuge damit bewegt werden. Fahrten ins Ausland sollten damit allerdings unterbleiben.

Eine weitere Kennzeichen-Alternative bei der Oldtimer-Zulassung ist das Saisonkennzeichen. Dabei ist die Nutzung auf bestimmte Monate beschränkt, ein Ab- und wieder Anmelden entfällt.

Für viele Besitzer ist die Oldtimer-Zulassung ein Rechenexempel. H-Kennzeichen und 07-Kennzeichen sind zwar pauschal mit 191 Euro besteuert. Bei kleinem Hubraum kann sich aber ein normales Kennzeichen rechnen. Wer seinen Oldtimer im Winter regelmäßig abmeldet, kann mit dem Saisonkennzeichen eventuell einiges sparen.

Wer einen Oldtimer zulassen will, sollte bedenken, dass es dann neue Fahrzeugpapiere gibt. Der alte Brief und auch der alte Fahrzeugschein werden normalerweise vernichtet. Das ist besonders wegen der Einträge der Vorbesitzer schade. Ein Stück der Historie des Oldtimers geht so verloren. Daher empfiehlt es sich bei der Zulassung eines Oldtimers, sich den alten, entwerteten Kfz-Brief aushändigen zu lassen. Zumindest sollte vor der Zulassung des Oldtimers der alte Brief kopiert werden.

Oldtimer Zulassung in Österreich und der Schweiz

Die Bestimmungen für eine Oldtimer Zulassung und die erforderlichen Unterlagen können je nach Bundesland bzw. Kanton voneinander abweichen. Eine vorherige Anfrage ist daher sehr zu empfehlen.

Oldimer-Zulassung in Österreich

In Österreich ist die Oldtimer-Zulassung von mehreren Faktoren abhängig. Der Oldtimer muss erhaltungswürdig sein und älter als Baujahr 1955. Oder vor 1980 erstmals zugelassen und in die Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen sein. Ab 2010 gilt ein Mindestalter von 30 Jahren. Der Oldtimer muss sich im Originalzustand befinden und eine Zustandsnote zwischen 1 und 3 haben.
Der Status "Historisches Fahrzeug" muss im Typen- und Zulassungsschein eingetragen sein. Alte Pkw dürfen nur an maximal 120 Tagen im Jahr gefahren werden, Motorrad-Oldtimer an maximal 60. Außerdem ist ein Fahrtenbuch Pflicht. Weitere Fahrzeugprüfungen werden alle zwei Jahre fällig.

Hier die Unterlagen, die in der Regel benötigt werden:

  • Ausweispapiere, evtl. Vollmacht des Fahrzeugbesitzers
  • Auszug aus der Eurotax-Liste der "Historischen Fahrzeuge"
  • Typenschein oder Einzelgenehmigung
  • Nachweis über das Datum der erstmaligen Zulassung bzw. des Baujahrs
  • Prüfgutachten nach § 57a
  • 2 Fotos von links vorne
  • Besitznachweis und technisches Datenblatt des Fahrzeuges
  • Versicherungsnachweis
  • Lärmgutachten
  • Vorführung des Oldtimers bzw. Gutachten eines Sachverständigen für historische Kraftfahrzeuge
  • bei Importen Ausländische Fahrzeugdokumente (Fahrzeugbrief, Typenschein, Betriebsanleitung)
  • Eventuell technisches Datenblatt des Herstellers (Generalimporteur)
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Verzollungsnachweis (EU-Ausland)

 

Oldimer-Zulassung in der Schweiz

In der Schweiz gibt es bei der Oldtimer-Zulassung kein einheitliches Mindestalter. Je nach Kanton ist ein Fahrzeugalter von 25 oder 30 Jahren vorgeschrieben. Ein Oldtimer bzw. Veteranenfahrzeug muss optisch und technisch in einem einwandfreien, ursprünglichen Zustand sein. Die Fahrleistung darf höchstens 3000 km betragen, eine regelmäßige Nutzung und auch gewerbliche Fahrten sind ausgeschlossen. Nur dann kann im Fahrzeugausweis in der Rubrik 17 -Veteranenfahrzeug. eingetragen werden.
Die Prüfungen für eine Oldtimer Zulassung sind sehr streng und werden in den Verkehrsprüfzentren durchgeführt. Je nach Kanton können in der Schweiz auf ein Wechselkennzeichen verschieden viele Oldtimer angemeldet werden. Der Prüfungsintervall kann auf sechs Jahre ausgedehnt werden.

Hier die Unterlagen, die in der Regel benötigt werden:

  • Persönliche Papiere / Vollmacht des Besitzers
  • Gültiger Versicherungsnachweis
  • Bisheriger Fahrzeugausweis
  • Bisherige Kontrollschilder
  • Prüfungsbericht

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