
Ein echter Grenzfall
vor »Der Export eines alten Autos ist eine echte Herausforderung. Die Zulassungsvorschriften im Ausland weichen teilweise erheblich von den deutschen ab.
Besonders bei Youngtimern kann es Probleme mit dem Abgasverhalten geben. Was erlaubt ist und was nicht, lässt sich am besten bei den jeweiligen Zulassungsstellen oder bei den Botschaften der Länder in Deutschland erfragen.Der Export in ein anderes EU-Land ist problemlos, da die EU als ein Wirtschaftsraum gilt. Beim Export in ein Nicht-EU-Land kann ein Ursprungsnachweis erforderlich sein. Bei der Ausfuhr auf eigener Achse braucht man ein Ausfuhrkennzeichen und eine entsprechende Versicherung. Sollte ein Ausfuhrkennzeichen (auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt) beantragt werden, kann unter Umständen ein Vollgutachten oder ein Gutachten über die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs erforderlich sein. Das Ausfuhrkennzeichen ist bis zu einem Jahr lang gültig und kann bei jeder beliebigen Zulassungsstelle beantragt werden. Auch eine Ausfuhranmeldung ist in der Regel erforderlich.
Wichtig auch: wird der Oldtimer beim Händler gekauft und dann exportiert, sollte die Rückerstattung der Mehrwertsteuer vertraglich festgehalten werden. Der Händler ist dazu nämlich nicht verpflichtet.
Sehr hilfreich bei der Abwicklung eines Exports können Automobil-Clubs des jeweiligen Landes sein. In jedem Fall empfiehlt sich die individuelle Nachfrage bei den zuständigen Behörden im In- und Ausland.
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