
So zoll es sein - über den Import von Oldtimern
vor »Getreu dem Motto „Andere Länder, andere Ausfuhrbestimmungen“ gibt es je nach Land, aus dem importiert wird, einiges zu beachten.
Generell gilt: Beim Kauf unbedingt alle Fahrzeugpapiere abfordern, besonders die, die dem deutschen Kfz-Brief entsprechen.Die Originalpapiere enthalten oft nicht alle Angaben, die bei einer Zulassung in Deutschland gebraucht werden. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig das entsprechende Datenblatt oder eine Briefkopie zu besorgen. In jedem Fall sollte beim Kauf ein Kaufvertrag geschlossen werden. Er ist bis zur Zulassung in Deutschland der einzige Eigentumsnachweis für den Käufer.
Import nach Österreich und in die Schweiz
Import nach Österreich
www.oeamtc.at-
Import in die Schweiz
www.ezv.admin.ch/zollinfo
Import aus EU-Ländern

Ziemlich problemlos läuft es bei Importen aus EU-Ländern. Da die EU
als ein länderübergreifender Wirtschaftsraum gilt, entfällt die
Einfuhrumsatzsteuer ebenso wie die Zollgebühr. Bei der Zulassung gelten dann
die üblichen Vorschriften für die Zulassung eines Importfahrzeuges.
Wichtig: In einigen Ländern gelten Ausfuhrbeschränkungen. Wer zum Beispiel
seinen Oldtimer aus Österreich importiert, sollte wissen, dass dort Fahrzeuge
ab 75 Jahre bzw. 50.000 Euro Fahrzeugwert als Kulturgut gelten und nicht ausgeführt werden dürfen.
Beim Import von Youngtimern sollten die Abgasvorschriften beachtet werden, die
eine Zulassung erschweren oder ganz verhindern können.
Import aus EFTA-Ländern

Anders sieht es beim Import aus dem EFTA-Land Schweiz aus. Für die übrigen
EFTA-Länder Norwegen, Island und Liechtenstein gelten im Prinzip die gleichen
Vorschriften.
Bei der Überführung des Fahrzeuges empfiehlt sich der Transport per
Anhänger.
Ansonsten ist ein schweizerisches Zollkennzeichen erforderlich, das erst bei Nachweis
einer Kurzhaftpflichtversicherung erteilt wird.
In EU und EFTA gilt eine gegenseitige Zollbefreiung für Kraftfahrzeuge, die
in der EU oder EFTA produziert wurden. Zollbefreiung gibt es aber nur mit der
Warenverkehrsbescheinigung „EUR.1“. Sie muss vom Zoll der Schweiz
bestätigt und dann beim deutschen Zoll vorgelegt werden.
Fahrzeuge mit Baujahr vor 1950 sind grundsätzlich vom Zoll befreit.
Bei einem Kaufpreis unter 6.000 Euro genügt ein beglaubigter Herkunfts-Vermerk auf der Rechnung.
Mit der Warenverkehrsbescheinigung „EUR.1“ werden nur noch 16% Einfuhrumsatzsteuer
fällig, es sei denn, das Fahrzeug wird nach Zolltarifnummer 9705 0000 003
als Sammlerstück eingestuft. Dann beträgt die Einfuhrumsatzsteuer 7%. Seit November 2009 gelten Fahrzeuge über 50 Jahre übrigens nicht mehr automatisch als Sammlerstück. Ob Sammlungsstück oder nicht, entscheidet das jeweilige Hauptzollamt.
Bei Einfuhr ohne „EUR.1“ kommen noch 10% Zoll dazu. Der Zoll stellt
nach Zahlung der Abgaben eine „Zoll-Unbedenklichkeitserklärung“
aus, die für die Zulassung unbedingt gebraucht wird.
Import aus USA / Kanada

Vor dem Import aus Übersee steht der Kauf, und da gehört zu jedem Fahrzeug ein „Certificate
of Title“, das mit dem deutschen Fahrzeugbrief vergleichbar ist. Fahrzeuge
ohne „title“ sind besonders preiswert, fallen aber leider unter die
Kategorie „Finger weg!“!
Der „title“ (heißt in Kanada Certificate of ownership) gibt neben Angaben zum Fahrzeug auch Auskunft darüber,
ob das Fahrzeug durch einen „Lienholder“ beliehen ist. Nur, wenn es
dazu eine „Release“, also eine Freigabe gibt, ist der eingetragene
auch der alleinige Eigentümer.
Eine Kaufsteuer (salestax) wird nur fällig, wenn das Fahrzeug beim Händler
gekauft und dann nicht sofort exportiert wird. Sie liegt je nach Bundesstaat zwischen
0 und 9% und kann nach der Verschiffung des Fahrzeuges vom Händler zurückgefordert
werden.
Wer seinen Oldie auf eigener Achse zum Hafen fahren und vielleicht noch ein bisschen
durch die Staaten cruisen will, muss das Fahrzeug zulassen und versichern. Für
die Zulassung beim Department of Motor Vehicles werden
der „title“ und eine „registration card“ benötigt.
Die nötige Kurzzeitversicherung gibt es unter anderem beim amerikanischen
Automobilclub AAA.
Vor dem Verladen sollten kleinere Anbauteile und Nummernschilder abmontiert werden, die gehen unterwegs nämlich besonders gern verloren!
Bei der Einfuhr werden in der Regel 10% Zoll und 16% Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Das macht dann etwa ein Drittel des Kaufpreises. Nur wenn das Fahrzeug nach
Zolltarifnummer 9705 0000 003 als Sammlerstück eingestuft wird, entfällt
der Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer beträgt lediglich 7%. Seit November 2009 gelten Fahrzeuge über 50 Jahre nicht mehr automatisch als Sammlerstück. Ob Sammlungsstück oder nicht, entscheidet das jeweilige Hauptzollamt.
Die Zollanmeldung wird in dem EU-Land fällig, wo das importierte Fahrzeug in die EU kommt. Soll der Zollvorgang in einem anderen Land abgewickelt werden, kann der Zoll des Eintrittslandes eine Kaution verlangen.
Bei der Zulassung wird dann ein Datenblatt des Fahrzeugs benötigt. Bei seltenen US-Klassikern kann es da schon mal schwierig werden. Helfen kann in den meisten Fällen die Fachgruppe IGA vom TÜV SÜD Auto Service in Augsburg. Dort werden Datenblätter archiviert und gegen Gebühr verschickt.
Definition Sammlerfahrzeug
Als Sammlerfahrzeug gilt gemeinhin jeder Oldtimer, der einen prominenten Vorbesitzer / Nutzer hatte. Auch Oldtimer, die mit einem geschichtlichen Ereignis direkt in Verbindung stehen, sind Sammlerstücke. Historische Rennwagen sollten nachweisbar für den Motorsport entwickelt worden sein. Auch Renneinsätze und Erfolge sind Voraussetzung für eine Einstufung als Sammlerstück.


Anzahl Feedbacks zu diesem Thema bislang: 1


