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Alles Plaketti - Oldtimer bei der Hauptuntersuchung

Alles Plaketti - Oldtimer bei der Hauptuntersuchung

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Der TÜV hat wie alle anderen Prüforganisationen auch so manche glückliche Autobeziehung geschieden. Kein Wunder, dass Hauptuntersuchung und Vollabnahme regelmäßig für Prüfungsangst sorgen.

Dabei machen die Prüfer und Sachverständigen auch nur ihren Job. Sicher hängt das Bestehen der Hauptuntersuchung manchmal davon ab, welcher Prüfer gerade Dienst hat. Aber wer man sich vorher schon mal in der Zulassungsstelle umhört, kann mit etwas Glück einen Prüfer finden, der ein Herz für Oldtimer hat. Auch ein nettes Gespräch und ein sauberes Auto können helfen, einen Prüfer für sich zu gewinnen.

TÜV Deutschland

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In Deutschland müssen Fahrzeuge alle 2 Jahre auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden. Diese Hauptuntersuchung nach §29 StVZO, kurz TÜV genannt, wird von technischen Überwachungsorganisationen wie TÜV, DEKRA und GTÜ oder von amtlich anerkannten Sachverständigen vorgenommen. Sie besteht aus einer Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung von Bremsen, Lenkung, Rädern, Reifen, Beleuchtung, elektrischer Anlage, Rahmen, Karosserie, Scheiben, Spiegeln, Auspuffanlage und Ausrüstung. Seit dem 01. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Bestandteil der HU in Form einer Teilprüfung auf Umweltverträglichkeit. Sie ist für Benziner mit Erstzulassung ab Juli 1969 und Diesel-Fahrzeuge ab Baujahr 1977 obligatorisch. Die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt seither.

Vollabnahme

War ein Fahrzeug länger als sieben Jahre abgemeldet oder wurde es aus einem Nicht-EU-Land importiert, ist eine noch genauere Untersuchung nötig, die Begutachtung gemäß §21 StVZO, auch Vollabnahme oder TÜV-Baurat genannt. Für ein stillgelegtes Fahrzeug, das innerhalb von sieben Jahren wieder zugelassen wird, reicht eine Hauptuntersuchung aus. Diese ist nur erforderlich, wenn sie im Abmeldezeitraum fällig war.

H-Kennzeichen

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Seit März 2007 gilt: Um für einen Oldtimer ein H-Kennzeichen zu beantragen, braucht man ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimer (bisher: nach § 21c StVZO, neu: nach § 23 StVZO). Diese Begutachtung darf seit März 2007 auch von Prüfingenieuren durchgeführt werden. Oldtimerbesitzer können also die Prüforganisation frei wählen. Die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen sind, dass es sich um ein erhaltenswertes Fahrzeug handelt. Das bedeutet Originalzustand und mindestens Note 3 nach den üblichen Bewertungskriterien. Abweichungen von der Originalität sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, z.B. bei den Reifen, der Lackierung oder Nachbauten von Originalteilen. Umbauten am Fahrzeug sind nur zulässig, wenn sie mindestens 20 Jahre alt und zeitgenössisch sind, Ausnahmen bilden hier z.B. der Einbau eines Katalysators, Umrüstung auf Scheibenbremsen oder Umbauten für Behinderte. In jdem Fall sollten Abweichungen vom Originalzustand und Umbauten am Fahrzeug schon vor der Beantragung eines Oldtimergutachtens mit dem Prüfer besprochen werden.
Oldtimer mit H-Kennzeichen benötigen keine Schadstoffplakette für Fahrten in Umweltzonen. Das gilt auch für ausländische Oldtimer.

TÜV Schweiz

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Oldtimer müssen in der Schweiz nur alle 6 Jahre zur Motorfahrzeugkontrolle MFK). Ein echter Sonderstatus, der allerdings nicht so ohne weiteres zu erreichen ist. Denn das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und sich optisch und technisch in einem einwandfreien, originalen Zustand befinden. Es darf außerdem nur 2.000 – 3.000 km im Jahr bewegt werden und das auch nur zu privaten Zwecken. Nur Fahrzeuge, die diese Anforderungen erfüllen, erhalten den begehrten Eintrag „Veteranenfahrzeug“ in Rubrik 17 des Fahrzeugausweises.
Ebenfalls sehr oldtimerfreundlich ist die Regelung, dass bis zu 12 Veteranenfahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen gefahren werden können.

TÜV Österreich

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Die so genannte „periodische Begutachtung“ findet für Pkw, die vor 1960 zugelassen wurden, alle zwei Jahr statt. Jüngere Modelle und alle Motorräder müssen ihre technische Fitness jährlich nachweisen, um an das begehrte „Pickerl“ zu kommen.
Die Begutachtung wird von privaten, ermächtigten Stellen durchgeführt. Das können Vereine wie der ARBÖ oder der ÖAMTC sein, aber auch Ziviltechniker und Kfz-Werkstätten.
Unbedingt dabei haben sollte man die Zulassungsbescheinigung (beide Teile) und das Begutachtungsformblatt der letzten periodischen Begutachtung. Ganz wichtig auch: das Fahrzeug muss in einem sauberen Zustand präsentiert werden.

TÜV-Info für Motorrad-Oldtimer in Deutschland

Bei Motorrädern ist folgendes zu beachten: Für das kleine Kennzeichen müssen Motorräder über 125 ccm vor dem 1.7.58 zugelassen worden sein und das originale Rücklicht haben. Motorräder, die nach dem 1.7.61 zugelassen wurden, müssen mit Blinkern ausgerüstet sein. Zwei Bremsen sind Pflicht, sie können aber auch auf ein Rad wirken. Eine Hupe ist obligatorisch, es kann aber auch eine Ball- bzw. Handhupe sein. Motorräder, die mehr als 50 km/h laufen, müssen einen Tacho haben. Bei sehr alten Maschinen kann der Prüfer ein Auge zudrücken. Muss er aber nicht. Auch ein Rückspiegel ist Pflicht. Bei Motorrädern mit Sozius muss dieser fest montiert sein. Fußrasten sind dann Pflicht. Statt eines Lenkradschloss ist auch ein separates Schloss zulässig.


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