Vertrauen ist gut, Kaufvertrag ist besser
vor »Auch beim Verkauf eines Oldtimers sollte der Besitzerwechsel auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden. Allein schon, um auf der sicheren Seite zu sein, falls der Käufer später Ärger macht. Ein auf die Schnelle aufgesetzter Kaufvertrag ist allerdings nicht sehr empfehlenswert.
Man vergisst vielleicht wichtige Inhalte, und dann kann es im Falle eines Falles Ärger geben. Am besten ist ein vorgefertigter Kaufvertrag für den Verkauf von Privat an Privat. Da steht alles drin, was in einem Kaufvertrag drin stehen sollte. Es macht Sinn, sich gleich zwei Exemplare auszudrucken und bereits die eigenen Daten einzutragen. Dann geht der eigentliche Verkauf umso schneller über die Bühne.
Noch ein paar wichtige Tipps:
- Nur Bares ist Wahres! Bei Schecks oder Ratenzahlung kann es Ärger geben. Der Fahrzeugbrief sollte erst nach vollständiger Bezahlung den Besitzer wechseln.
- Name und Adresse des Käufers im Vertrag eintragen und mit den Angaben im Ausweis vergleichen.
- Etwaige Mängel objektiv im Kaufvertrag notieren.
- Schriftlich festhalten, was im Auto verbleibt und was nicht (z.B. Radio, Lautsprecher, Warndreieck, Verbandkasten)
- Das Fahrzeug am besten vorher abmelden und vom Käufer mit seinem Kurzzeitkennzeichen probefahren und überführen lassen. Soll die Abmeldung vom Käufer erledigt werden, unbedingt die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe im Vertrag festhalten.
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