Nervender Papiergram
vor »Seit 1. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere. Okay, sie sind fälschungssicherer. Aber das war es auch schon mit den Vorteilen.
Zum Glück behalten alte Papiere ihre Gültigkeit. Aber wer jetzt einen
Oldtimer kauft oder auch nur umzieht, bekommt die neuen Papiere. Sie heißen jetzt Zulassungsbescheinigung
Teil 1 (neuer Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (neuer Fahrzeugbrief), letztere im gewöhnungsbedürftigen A4-Format. Beide haben einige Nachteile gegenüber den alten Papieren.
Es fängt damit an, dass die einzelnen Felder nicht mehr mit eindeutigem Text beschriftet sind. Statt dessen werden Codes verwendet, die auf der Rückseite erläutert werden. Außerdem sind weniger Informationen enthalten als bisher. Zum Beispiel wird nur noch ein Reifenformat eingetragen. Sind aber andere zugelassene Reifen aufgezogen, kann es bei einer Kontrolle Stress geben.
Es können nur noch zwei Halter eingetragen werden. Man kann also die Geschichte des Fahrzeugs nicht mehr so ohne weiteres nachvollziehen. Nachteilig ist auch, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung 2 nicht zwangsläufig auch als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird. Konnte man sich bisher beim Autokauf sicher sein, wenn der Verkäufer auch im Fahrzeugbrief stand, so ist gilt dies nicht mehr.
Auf jeden Fall empfiehlt es sich, Kopien der alten Papiere mit den kompletten Einträgen zu machen und aufzubewahren. Und sollte es bei einer Kontrolle mal Schwierigkeiten geben, kann man erst mal locker bleiben. Schließlich stehen die Beamten in der Beweispflicht, dass da irgendetwas nicht stimmt.
Sonderfall verlorene Papiere
Ist ein Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung II verlorengegangen, muss man den Verlust der Zulassungsstelle melden. Dort muss man belegen können, dass einem das Fahrzeug gehört und an Eides statt versichern, dass das Dokument verloren gegangen ist. Sollte es sich später doch wieder anfinden, muss auch dies umgehend gemeldet werden.
Als Käufer eines Oldtimers ohne Papiere, der schon mal in Deutschland zugelassen war, ist der Ablauf der gleiche. Das Ganze dauert dann 6 bis 8 Wochen. Das KBA (Kraftfahrtbundesamt) veröffentlicht die Briefnummer nämlich im Verkehrsblatt. Erst wenn sich daraufhin niemand meldet, wird die neue Zulassungsbescheinigung II ausgehändigt.
Bereits beim Kauf sollte der Verkäufer im Kaufvertrag an Eides statt erklären, dass er der Vorbesitzer war und den Fahrzeugschein verloren hat. Ist der Fahrzeugschein gestohlen worden, muss man das Aktenzeichen parat haben, um einen neuen zu beantragen.
Wenn sich die Behörde aus irgendeinem Grund quer stellt, sollte man sich das schriftlich geben lassen. Gegen so einen Bescheid kann man dann Widerspruch einlegen oder notfalls klagen.
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung I ist alles etwas einfacher. Eine Verlusterklärung wird ausgefüllt, und nach Vorlage der Zulassungsbescheinigung II, des Berichts zur letzten HU und der AU gibt es dann eine neue.
In Österreich muss man bei Verlust des Zulassungsscheins eine Verlusterklärung ausfüllen. Bei Diebstahl des Zulassungsscheins muss dies bei der Polizei angezeigt werden. Mit der polizeilichen Verlustbestätigung hat man eine Woche Zeit, sich einen neuen Zulassungsschein zu besorgen.
In der Schweiz wird bei Verlust des Fahrzeugausweises nach Abgabe einer Verlusterklärung ein Duplikat ausgestellt. Sollte sich der originale Fahrzeugausweis wieder anfinden, ist das Duplikat abzugeben.
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